Vertriebsarten
Zuordnungen
Generalgent, Mehrfach-Generalagent, Versicherungsvermittler ?
sind an einen oder mehrere Versicherer gebunden. Bei VertreternSie nur die Versicherungen dieser Gesellschaft(en)
Versicherungs-Makler
ist ausschließlich für seine Kunden tätig
ist ausschließlich für seine Kunden tätig
erhält seine Courtage vom Versicherer
Auch einige Makler bieten mittlerweile Beratung gegen ein Honorar an
Direktversicherer
hier liegt das Risiko des gewünschten Versicherungsschutzes bei dem Nutzer,
hier liegt das Risiko des gewünschten Versicherungsschutzes bei dem Nutzer,
der der für die Beantwortung verantwortlich ist. Die Eingaben werden protokolliert.
Erfolgt die Beratung durch eine natürliche Person, muß ein Beratungsprotokoll
angefertigt und zur Verfügung gestellt werden.
Versicherungsberater
ist Rechtsbeistand des Kunden (Prüfung von Verträgen, außergerichtliche Vertretung
schließt keine Versicherungen ab). Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt.
Versicherungsberater sind unabhängig von Versicherungsunternehmen
und erhalten bereits für die Beratung ein Honorar direkt vom Kunden
Versicherungsmakler,Versicherungs-Vertreter, Generalagenten, Mehrfach-Generalagenten
dürfen sich nicht Versicherungsberater nennen
Der Berater muß bei Beginn der Beratung seine Funkion zu erkennen geben
Die Versicherungsbedingungen und Zusatzklauseln müssen vorab ausgehändigt werden. (Vorschrift des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes)
Über die Beratung ist ein Protokoll auszufertigen. Ein Verzicht hierauf ist nicht ratsam.
(Das Protokoll ist für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zum Beweis einer evtl. Falschberatung wichtig)